Neues Abfall- und Bodenschutzgesetz in Spanien

Der Kongress in Spanien hat ein neues Gesetz zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Mehr als ein Jahr hat es gedauert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Hauptaugenmerk liegt auf der Reduktion von Plastik und der effizienteren Abfallverwertung.

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Die Neuerungen im Überblick

Im Wesentlichen sind es vier wichtige Neuerungen, deren Bedeutung man nicht schmälern sollte. Aber die Realität der Kreislaufwirtschaft liegt in unseren Händen

1. Verbot von Einwegplastik
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die Vermarktung von Einwegplastik wie Strohhalmen und Einweggeschirr verboten.

Gleichzeitig soll der Verbrauch von Einwegplastikprodukten wie Getränkebecher, (einschließlich Deckel und Verschlüsse) und Behältern, die Lebensmittel für den sofortigen Verzehr beinhalten, bis zum Jahr 2026 gemessen an deren Gewicht um 50% reduziert werden. Bis 2030 dann um 70% im Vergleich zum Jahr 2022.

Sie sollen von Mehrwegalternativen und andere Materialien ersetzt werden.

Außerdem ist ab dem 01.01.2023 die Gratis-Abgabe von Einwegplastikprodukten verboten, auf dem Verkaufsbeleg muss aus diesem Grund der Preis für das Produkt ausgewiesen werden.

Ziel des Gesetzes ist es, das Abfallaufkommen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern.

Verbunden wird das mit zwei neuen Steuern:  Eine für Einweg-Plastikverpackungen und eine für die Deponierung und Verbrennung von Abfällen. Letztere bestand bisher nur vereinzelt auf regionaler Ebene. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Plastikverpackungen ist die in der Verpackung enthaltene Menge an nicht wiederverwertetem Kunststoff, die mit 0,45 Euro pro Kilogramm besteuert wird. Die beiden neuen Steuern werden erst ab dem 01.01.2023 gelten.

2. Schwerpunkt Biomüll/ organischer Müll

Spanien hat Probleme, die von der EU vorgegebenen Recycling-Quoten einzuhalten. Umso wichtiger ist der Ausbau der Mülltrennung, der von diesem Gesetz verlangt wird: Spanienweit müssen zum 30.06.2022 in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern und zum 31.12.2023 auch in allen anderen Gemeinden Biomülltonnen bereitgestellt werden. Daneben müssen Textilabfälle, gebrauchte Speiseöle, gefährlicher Haushaltsabfall und Sperrmüll ab dem 31.12.2024 separat entsorgt werden.

3. Plastikvermeidung durch Trinkwasserangebote

Ebenfalls die Reduktion von Einwegverpackung hat die Forderung nach Trinkwasserangeboten im Blick. Öffentliche Verwaltungen sollen in ihren Büros als auch auf öffentlichen Plätzen Brunnen mit Trinkwasser aufstellen müssen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe soll Verbrauchern stets kostenlos Leitungswasser angeboten werden.

4. Regelungen zum Bodenschutz

Die Regelung für kontaminierte Böden werden weitgehend aus dem alten Abfall- und Bodenschutzgesetz von 2011 beibehalten. Neu ist die Einführung eines nationalen Verzeichnisses der freiwilligen Dekontaminierung kontaminierter Böden, das Daten aus den regionalen Verzeichnissen zusammenführt. Darüber hinaus wird normiert, dass für die als kontaminierte Böden ausgewiesene Flächen keine Baugenehmigungen erteilt werden dürfen, bis der Boden gesäubert wurde.

 

Jetzt kommt es auf uns alle an: Recycling fängt beim Trennen an

Ein heilloses Durcheinander: Plastikblumenkübel und Pappe; Baustoffsäcke und Pappe; Plastiksäcke mit unbekanntem Inhalt; Kleidung, Plastik und Pappe. Nicht gekennzeichnete Container und Strauchschnitt einfach auf der Straße.

Künftig gibt es grundsätzlich fünf Fraktionen:

  • Glas
  • Restmüll
  • Verpackungen
  • Papier und Karton
  • Bioabfall aus dem Haushalt

Daneben gibt es Container für:

  • Altkleider
  • Speiseöl

Gartenabfälle gehören in separate Container oder in den Ecopark.

Besonderer Service für die kostenlose Abholung von Gartenabfällen in Elche: mehr unter https://www.elche.es/

Fotos: Stadtverwaltung Elche

Leider sieht es oft noch anders aus, allen Verboten und Strafen zum Trotz: 

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